Jährliche Fortbildung gemäß §3 NotSan-APrV

Praxisanleiter-Fortbildung Rettungswesen

Die Fortbildung von Rettungsfachkräften zählt zu den wichtigsten Aufgaben, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit des Rettungswesens sicherzustellen. Nicht von ungefähr hat der Gesetzgeber in §3 NotSan-APrV den Praxisanleiterinnen und -anleitern die Pflicht auferlegt, sich selbst jährlich im Umfang von mindestens 24 Stunden fortbilden zu lassen. Schwerpunkt dabei bilden die berufspädagogischen Aspekte der Tätigkeit als Schlüsselqualifikation zur Anleitung der Rettungsfachkräfte. 

Wir bei Wallmeyer stehen auf dem Standpunkt, dass es hier nicht ausschließlich um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht geht. Vielmehr sehen wir darin die Chance, sich auf den berufspädagogisch neuesten Stand der Dinge zu bringen, um nicht zuletzt Motivation und Freude bei der Anleitung hochzuhalten oder zu verbessern. Wir setzen dabei auf eine kollegiale Atmosphäre, praxisrelevante didaktische Ansätze und methodischen Input für die anspruchsvolle Tätigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

Themen:

Berufspädagogische Fortbildung gemäß §3 NotSan-APrV 

  • Didaktik und Methodik
  • Fachliche rettungsdienstliche Themen
  • Spezielle aktuelle Themen
  • Bearbeitung individueller Fragestellung aus dem Kreis der Teilnehmerinnen/Teilnehmer

Die konkreten Inhalte sowie der Ablaufplan werden im Rahmen der Vorplanung nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. 

Fachliche Leitung durch erfahrene Gesundheitspädagogen.

Teilnehmer

Nach Absprache

Dauer

Nach Absprache