Kompetenz, Kommunikation, Handlungssicherheit
Fortbildung für Rettungsdienstpersonal gemäß § 5 (4) Rettungsgesetz NRW
Nach den Vorgaben des Rettungsgesetzes NRW sind nicht-ärztliche Rettungsfachkräfte verpflichtet, jährlich eine mindestens 30-stündige Fortbildung zu absolvieren. Mit dieser Verpflichtung schafft der Gesetzgeber für Rettungsdienstpersonal ein explizites Angebot, die eigenen fachlichen Kompetenzen und damit die Qualität der Notfallversorgung auf dem neuesten Stand zu halten.
Wallmeyer setzt dieses Angebot in eine 30-stündige Fortbildung nach neuesten didaktischen, methodischen und inhaltlichen Aspekten um, bei der vor allem einsatzrelevante und praxisnahe Szenarien im Mittelpunkt stehen. Geleitet werden die Fortbildungen von speziell qualifizierten Trainerinnen und Trainern.
Mit seinem Angebot stellt Wallmeyer sicher, dass die Fortbildung nach den Vorgaben des Rettungsgesetzes NRW zuverlässig und vollumfänglich durchgeführt wird.
Themen
Die konkreten Themen und Inhalte richten sich nach den Wünschen und Vorgaben unserer Auftraggeber. Exemplarische Fortbildungsthemen sind u.a.:
- Medizinische Kompetenz, z.B. Einschätzung von Krankheitsbildern in unterschiedlichen Situationen und auf unterschiedlichen Einsatzmitteln, z.B. KTW, N-KTW, RTW, RTH, ITW.
- Beurteilung von spezifischen Situationen
- Kommunikation mit dem oder der „Tele-Notarzt/Notärztin“
- Stärkung von Resilienz, Stressbewältigung
- Rechtliche Aspekte, z.B. Behandlungsvertrag bei Hilfeersuchen, Garantenstellung
- Simulation auf höchstem Niveau in unterschiedlichen Szenarien und Objekten, z.B. unserer A320 Flugzeugkabine
Die Fortbildung wird von praxiserfahrenen, speziell qualifizierten Referentinnen und Referenten durchgeführt.
Beispiel eines durchgeführten Auftrages der Berufsfeuerwehr Dortmund
Fachreferent Simulation: Herr Ralf Meyer
Fachkrankenpfleger Anästhesie und Intensivmedizin, langjähriger HEMS-TC, CRM-Multiplikator, Dipl. Oek. Medizin (FH)
Teilnehmer
Nach Absprache
Dauer
Nach Absprache